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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines, Vertragsschluss, Bindungsfrist

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen auf Grundlage dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

1.2 Der Kunde ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir innerhalb dieser Frist die Annahme der Bestellung bestätigen oder die Lieferung oder Leistung ausführen. Auftragsbestätigungen stehen unter Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten.

1.3 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Änderungen in Ausführung und Material bleiben vorbehalten, sofern der Liefergegenstand dadurch nicht erheblich verändert wird und die Änderungen dem Käufer zumutbar sind.

1.4 Eine Übertragung der Rechte des Kunden aus mit uns geschlossenen Verträgen ist nur zulässig, wenn wir dem zuvor schriftlich zugestimmt haben.

2. Preise

2.1 Alle Preisangaben in Katalogen, Preislisten oder sonstigen Publikationen wie Homepage und Flyern sind freibleibend. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen Preise zuzüglich der zu diesem Zeitpunkt gültigen Umsatzsteuer.

2.2 Sämtliche Preise verstehen sich in EURO ohne Skonto oder sonstigen Nachlass zuzüglich der jeweils am Tag der Lieferung oder Leistung gültigen Umsatzsteuer sowie zuzüglich der Kosten für Porto, Verpackung sowie zuzüglich etwaig von den Zollbehörden erhobener Abgaben und der damit in Zusammenhang stehenden Kosten.

2.3 Bei Warenbestellungen unter €350,00 (zzgl. MwSt.) werden die tatsächlichen Versandkosten, mindestens jedoch eine Versandkostenpauschale in Höhe von €5,90 (zzgl. MwSt.) pro Bestellung, berechnet. Ab einem höheren Bestellwert ist die Lieferung in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei. Bei Lieferungen in das Ausland berechnen wir die anfallenden Versandkosten.

2.4 Erfolgt die Lieferung aus von Kunden zu vertretenden Gründen nicht zum vereinbarten Termin oder nicht innerhalb der vereinbarten Zeit und sind seit Vertragsschluss mehr als 3 Monate vergangen, sind wir berechtigt, unsere dann jeweils geltenden Listenpreise zu berechnen.

3. Zahlungsbedingungen

3.1 Wir sind nicht zur Vorleistung verpflichtet. Unsere Forderungen sind mit Vertragsschluss zur Zahlung fällig.

3.2 Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung gilt mit Eingang auf unserem Konto als erfolgt.

3.3 Sämtliche Zahlungen sind durch sofortige Überweisung auf unser Konto, per Paypal oder per Kreditkarte ohne jeglichen Abzug zu leisten. Alternativ kann der Kunde uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat.

3.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen und ggf. den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens zu verlangen.

4. Lieferfristen und Termine, Lieferverzug

4.1 Lieferzeiten und Liefertermine sind im Interesse der Beweissicherung schriftlich zu vereinbaren. Vorbehaltlich anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarungen sind die Angaben über Lieferzeiten und Liefertermine stets unverbindlich. Nach Vertragsabschluss vom Käufer gewünschte und von uns akzeptierte Änderungen an der Ausführung des Kaufgegenstandes berechtigen uns zu angemessener Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Lieferfristen oder Liefertermine.

4.2 Werden unverbindlich vereinbarte Lieferzeiten oder Liefertermine mehr als 6 Wochen überschritten, kann uns der Käufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit fruchtlosem Ablauf der gesetzten Frist kommen wir in Verzug.

4.3 Bei Ereignissen höherer Gewalt sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Lieferverzögerung und einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien durch die Verzögerung unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z. B. währungs- oder handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns oder bei dem Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten.

4.4 Wir sind zu Teillieferungen und/oder Teilleistungen berechtigt, es sei denn, eine Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer unzumutbar.

5. Annahmeverzug und Prüfung

Der Käufer gerät in Annahmeverzug, wenn er die ihm von uns angebotene Leistung nicht annimmt oder die Erfüllung endgültig ablehnt. Nach Mahnung und Fristsetzung einer angemessenen Nachfrist können wir die Vertragserfüllung ablehnen und Schadenersatz, mindestens in Höhe einer Pauschale von 15 % der Auftragssumme, verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 6 Werktagen, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme.

6. Gefahrübergang

6.1 Die Versendung des Kaufgegenstands erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers. Auf besonderen Wunsch des Käufers kann auf seine Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen werden. Die Wahl des Versandweges und -mittels ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, uns überlassen. Für fehlerhafte Auswahl haften wir nur nach Maßgabe von Ziffer 9.

6.2 Die Gefahr, auch die des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes, geht bei Selbstabholung nach Zugang einer Bereitstellungsanzeige und im Falle der Versendung mit Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Käufer über, unabhängig davon, ob die Versendung frachtfrei ist oder nicht.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der Kaufpreisforderung (bei Schecks bis zu deren vorbehaltloser Einlösung) unser Eigentum („Vorbehaltsware“). Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur Bezahlung aller gegenwärtig und künftig entstehenden Forderungen im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.

7.2 Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Käufer zum Besitz der Vorbehaltsware und zu einem bestimmungsgemäßen Gebrauch berechtigt. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Nach Gefahrenübergang festgestellte oder verursachte Schäden sind uns unverzüglich in Textform mitzuteilen; auf Verlangen ist ein Bericht über den Schadenshergang in Textform zu erstellen.

7.3 Solange der Käufer nicht im Zahlungsverzug ist, ist er berechtigt, Vorbehaltsware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs weiterzuveräußern oder weiterzuverarbeiten. Zu darüber hinausgehenden Verfügungen über die Vorbehaltsware (insbesondere Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte) ist der Käufer ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt.

7.4 Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden neben allen Neben- und Sicherungsrechten bereits jetzt in voller Höhe an uns abgetreten.

Wird die Vorbehaltsware nach Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder sonst mit anderen, uns nicht gehörenden Waren veräußert, erfolgt die Abtretung nur in Höhe unseres Miteigentumsanteils an der veräußerten Sache oder dem veräußerten Bestand. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung daraus im gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten.

Der Käufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt, soweit er seine Vertragspflichten erfüllt. Zur Verfügung über die Forderung ist er nicht berechtigt, es sei denn, er erhält endgültig den vollen Nominalwert der Forderung ausgezahlt.

7.5 Übersteigt der geschätzte Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen Sicherheiten in entsprechender Höhe nach unserer Wahl freigeben.

7.6 Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder ist er seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Vorbehaltsware nicht nachgekommen und sind wir deswegen vom Vertrag zurückgetreten, sind wir unter Ausschluss jeglichen Zurückbehaltungsrechts berechtigt, die Herausgabe des Kaufgegenstandes zu verlangen. Dies umfasst alle Kaufgegenstände, die im Zeitpunkt des Rücktritts noch unter unserem Eigentumsvorbehalt stehen.

Die Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Die Rücknahme- und Verwertungskosten werden ohne Nachweis im Einzelnen mit 10 % des Verwertungserlöses zuzüglich etwaiger Umsatzsteuer angesetzt. Uns bleibt der Nachweis höherer Kosten vorbehalten. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind. Der so bestimmte Verwertungserlös sowie etwa geleistete Anzahlungen werden nach Abzug der Kosten und sonstiger Forderungen verrechnet; ein Überschuss wird dem Käufer gutgebracht.

7.8 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir unsere Rechte geltend machen können. Abschrift des Pfändungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung, die den Fortbestand unserer Forderung und unseres Eigentumsvorbehalts bestätigt, sind unverzüglich zu übersenden. Soweit der Dritte die Kosten nicht erstattet, haftet der Käufer für den insoweit entstandenen Ausfall. Der Käufer ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.

8. Mängelrüge und Sachmängelhaftung

8.1 Wir treten unsere Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten der gelieferten Geräte an den Käufer ab. Der Käufer nimmt die Abtretung hiermit ausdrücklich an. Soweit der Käufer die abgetretenen Gewährleistungsansprüche erfolgreich außergerichtlich geltend machen kann, haften wir nicht.

Wir leisten Gewähr, wenn der Kunde die abgetretenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller/Lieferanten außergerichtlich erfolglos geltend gemacht hat.

8.2 Etwa festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB.

8.3 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln beim Verkauf neu hergestellter Sachen verjähren abweichend vom Gesetz in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

8.4 Bei berechtigter Nacherfüllung sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Neulieferung berechtigt.

8.5 Werden ohne unsere Zustimmung Eingriffe, Instandsetzungen oder der Einsatz/Anbau/Betrieb von Erzeugnissen Dritter vorgenommen, haften wir nur, wenn der Käufer nachweist, dass der Eingriff den Fehler nicht verursacht hat.

9. Haftung, Schadensanzeige

9.1 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei grob fahrlässiger Verletzung anderer als wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den vorhersehbaren typischen Schaden; im Übrigen nicht.

9.3 Bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt.

9.4 Die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

9.5 Unberührt bleibt eine Haftung bei Arglist, Garantie- oder Beschaffungsrisikoübernahme oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

9.6 Der Käufer hat etwaige Schäden unverzüglich schriftlich anzuzeigen oder von uns beauftragten Personen aufnehmen zu lassen.

10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Liefer-, Montage- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

10.2 Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

11.1 Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist unser Geschäftssitz.

11.2 Bei Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt oder dieser bei Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.